Trendo_Living_USP_Bezorging Kostenlose Lieferung
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Mindestens zwei Jahre Garantie

Trendo Living hat auch einen Webshop. Es ist wichtig, dass Sie auch auf das Rückgaberecht aufmerksam gemacht werden. Bitte beachten Sie: Dieses Recht gilt nur für Webshop-Bestellungen:

  • Wenn eine Webshop-Bestellung aufgegeben wird, hat der Verbraucher immer das Recht, die Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
  • Wenn der Artikel wie ein Esstisch oder ein Sofa angepasst wurde, kann kein Anspruch auf Rückgabe geltend gemacht werden. Das Widerrufsrecht ist hierfür ausgeschlossen.
  • Wenn das Widerrufsrecht geltend gemacht wurde, gehen die Rücksendekosten zu Lasten des Verbrauchers.
  • Der Artikel muss unbeschädigt an uns zurückgesandt werden. Treten dennoch Schäden, beispielsweise durch Benutzung, auf, so sind diese Kosten vom Verbraucher zu erstatten.
  • Wenn der Artikel in gutem Zustand eingegangen ist, werden dem Verbraucher der Kaufbetrag und etwaige Transport- / Versandkosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt erstattet.
  • Wurde mit einem Geschenkgutschein bezahlt, erhält der Verbraucher den Kaufbetrag über einen Geschenkgutschein zurück.

Wir versenden innerhalb der Niederlande, Belgiens und Deutschlands ab 200,00 € versandkostenfrei. Diese Bedingungen gelten nur für Webshop-Bestellungen.

ARTIKEL 1 – Begriffsbestimmungen

  1. Unter diesen Bedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Der Unternehmer: Trendo Living, Ommelseweg 55, 5721 WT Asten, Telefonnummer: +31-(0)475-691219, erreichbar an Werktagen zwischen 9.30 und 18.00 Uhr, E-Mail-Adresse: info@trendoliving.nl, Handelsregisternummer: 171.247.13, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL808752777B01 , der mit dem Käufer einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte;

Der Käufer: der Käufer / Kunde oder die Person, die eine Vereinbarung mit dem Unternehmer eingeht oder eingehen möchte; Der Geschäftskunde: der Käufer, der in Ausübung eines Berufes oder Geschäfts handelt;

Der Verbraucher: der Käufer, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt;

Lieferung: das tatsächliche Angebot der gekauften Produkte und / oder Halbfabrikate an den Käufer;

Lieferung: Bereitstellung der Produkte für den vereinbarten Gebrauch und / oder die Arbeit;

Fernabkommen: Der Vertrag mit einem Verbraucher, in dem bis einschließlich des Vertragsabschlusses ausschließlich eine oder mehrere Techniken für die Fernkommunikation im Sinne von § 6: 230 g Abs. 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verwendet werden, wie beispielsweise ein Online-Shop oder ein Versandhandel ;

Außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossener Vertrag: Ein Vertrag, der mit einem Verbraucher geschlossen wurde, der nicht im Verkaufsgebiet des Unternehmers liegt, wie in Artikel 6: 230g Absatz 1f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, wie zum Beispiel beim Verbraucher zu Hause, auf Messen oder auf der Straße;

2. Beziehen sich die Vereinbarung, das Angebot, die Lieferung oder die Leistung auch auf den Anschluss, die Installation, die Montage und sonstige Tätigkeiten, so gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Anschluss: der Anschluss aller Zu- und Ableitungen an vorhandene und ordnungsgemäß installierte Anschlussstellen;

Installation: die Installation aller Versorgungs- und Abflussrohre, Verkabelungen und Verbindungspunkte, die für die korrekte Montage des Produkts erforderlich sind;

Montage (Platzierung): die Montage und der Zusammenbau des Produkts oder von Teilen davon; Sonstige Tätigkeiten: Abriss- und Renovierungsarbeiten, Nivellierung von Böden und Wänden sowie Bearbeitung von Fliesen;

ARTIKEL 2 – Die Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten nur für die Lieferung von Produkten und / oder Dienstleistungen im Bereich der Wohnungseinrichtung.

ARTIKEL 3 – Geistiges Eigentum

  1. Der Unternehmer behält sich das geistige Eigentum unter anderem für beigestellte Entwürfe, Bilder, Zeichnungen, Muster, Probe und Modelle vor. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Käufer diese unverzüglich zurückzugeben. Hat der Unternehmer auch andere gesetzliche Rechte, kann er diese geltend machen.
  2. Der Kunde darf Angaben zum geistigen Eigentum an den vom Unternehmer erbrachten oder zur Verfügung gestellten Leistungen nicht entfernen oder ändern.
  3. Der Kunde darf ohne Erlaubnis des Unternehmers kein Material des Unternehmers reproduzieren, veröffentlichen, verwerten oder ausstellen, auf dem geistige Eigentumsrechte beruhen.

ARTIKEL 4 – Das Angebot

  1. Alle Angebote sind bis einschließlich 21 Tage nach dem Angebotsdatum gültig, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Sie beruhen auf den von ihnen abgeleiteten Daten, Zeichnungen und Maßen sowie den vom Kunden zur Verfügung gestellten Maßen des Unternehmers. Der Kunde hat den Unternehmer dabei über Tatsachen und / oder Umstände zu informieren, die die Ausführung des Vertrages beeinflussen können, soweit dies bei der Abgabe des Angebots relevant ist (siehe auch Artikel 7 und 8). Entwürfe, Bilder, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie vom Unternehmer stammende Muster und Modelle sind so genau wie möglich.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Produkte und der auszuführenden Arbeiten, den Gesamtpreis (Kaufpreis), die Lieferzeit, die Zahlungsbedingungen und die Risiken für beide Parteien. Der Unternehmer weist den Kunden im Angebot darauf hin, dass der Kunde neben der gesetzlichen Haftung des Kunden auch mit Gegenständen, Materialien und Werkzeugen des Unternehmers, die am Werk sind, vorsichtig umgehen muss. Bei der Bestellung auf Abruf enthält das Angebot eine Erläuterung und Angaben zur Lieferzeit nach dem Anruf gemäß Artikel 6 Absatz 6. Das Angebot enthält den Preis für die Materialien und die Art und Weise, wie der Preis für die auszuführenden Arbeiten berechnet wird . Es gibt zwei Möglichkeiten: Vertragssumme oder Richtung.
  3. Im Falle einer Auftragssumme vereinbaren die Parteien einen festen Betrag, für den die Arbeiten ausgeführt werden;
  4. Auf Anweisung muss der Unternehmer genau angeben, was der Preis bestimmt (z. B. Stundensatz und Preise der erforderlichen Materialien). Der Unternehmer kann auf Wunsch des Kunden einen Richtpreis angeben, dh eine Schätzung der Gesamtkosten. Das Angebot gibt an, ob zusätzliche Kosten wie Fracht-, Liefer-, Zahlungs- oder Versandkosten anfallen.
  5. Die im Angebot nicht genannten Aktivitäten fallen nicht unter den vereinbarten Preis. Wenn der Kunde dies wünscht, kann er den Preis erhöhen (siehe auch Artikel 13).
  6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Unternehmer die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann. Wenn der Kunde bestimmte Verpflichtungen hat, wird der Unternehmer dies im Angebot angeben. Denken Sie beispielsweise daran, dass die Installationspunkte, die Rohre und die Abflussrohre gemäß der Zeichnung des Unternehmers vorhanden sind (siehe Art. 7 Abs. 3 und 4).
  7. Nimmt der Käufer das Angebot nicht an, kann der Unternehmer die Kosten für die Angebotserstellung in Rechnung stellen. Dies ist nur zulässig, wenn der Kunde bei der Angebotsanfrage nachweislich über die (Höhe der) Kosten informiert wurde. Der Kunde wird Eigentümer des Angebots und etwaiger Zeichnungen, sobald die Kosten des Angebots beglichen sind. Das geistige Eigentum verbleibt beim Unternehmer.

ARTIKEL 5 – Die Vereinbarung (für Vereinbarungen außerhalb des Verkaufsgebiets oder auf Distanz: siehe Artikel 18)

Die Anzahlung

  1. Der Unternehmer kann beim Abschluss eines Vertrages mit einem Verbraucher eine Anzahlung verlangen. Es gibt keine maximalen Prozentsätze für einen Geschäftskunden (kein Verbraucher). Für einen Verbraucher hängt der maximale Prozentsatz vom Produkt ab.
  2. Die maximale Anzahlung für Verbraucher beträgt 25%.

Preisänderung

  1. Preiserhöhungen können an Geschäftskunden weitergegeben werden.
  2. Für Preiserhöhungen bei Verbrauchern, die nach Vertragsschluss, jedoch vor Lieferung eintreten, gilt Folgendes:
  • Preiserhöhungen aufgrund von Mehrwertsteuererhöhungen und sonstigen gesetzlichen Maßnahmen können jederzeit weitergegeben werden.
  • Sonstige Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Weitere Preiserhöhungen nach 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer gibt auch an, warum eine Preiserhöhung durchgeführt werden kann und ob sich der Verbraucher anschließend kostenlos auflösen kann oder nicht.
  1. Preisminderungen nach Vertragsschluss, beispielsweise durch Aufräumen, Stornierung von Verkäufen, Aktionen oder Rabatten bei Showroom-Modellen, berechtigen den Käufer nicht zu einer Preisminderung.

Eigentumsvorbehalt

  1. Der Unternehmer bleibt Eigentümer der verkauften Produkte, bis der Käufer den Preis (und alle zusätzlichen Kosten) vollständig bezahlt hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln. Er darf die Produkte bis zur Zahlung des fälligen Betrags weder an Dritte weitergeben noch zur Sicherheit geben, verleihen oder aus dem Raum entfernen (oder entfernen lassen), in dem sie geliefert wurden.
  2. Der Unternehmer kann den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich kündigen, wenn der Käufer Konkurs, Zahlungsaufschub oder eine Umschuldung ohne Inverzugsetzung vornimmt. Sicherheit für Geschäftskunden.
  3. Bei einer Vereinbarung mit einem Geschäftskunden kann der Unternehmer eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung verlangen, bevor er die Vereinbarung ausführt oder fortsetzt. Entschädigung für Geschäftskunden.
  4. Der Unternehmer hat einem Geschäftskunden niemals eine andere Entschädigung zu zahlen, als dies in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Er ist nicht verpflichtet, sonstige direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Schäden durch Dritte, entgangenen Gewinn und dergleichen, zu ersetzen.

Kosten abrufen

  1. Der Unternehmer kann Reisekosten berechnen, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht im Vertrag enthalten ist, kann der Unternehmer, außer im Falle von Nichteinhaltung, immer Abrufkosten berechnen.

ARTIKEL 6 – Die Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit ist die vereinbarte Zeit, innerhalb der die Arbeiten ausgeführt oder die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferzeit ist festgelegt, es sei denn, im Vertrag ist eine voraussichtliche Lieferzeit angegeben. Sofern keine Lieferzeit vereinbart wurde, gilt für einen Verbraucherkauf eine feste Lieferzeit von 30 Tagen. 2. Wird die voraussichtliche Lieferzeit nicht eingehalten, wird dem Unternehmer eine Nachlieferfrist eingeräumt. Die Nachfrist beträgt maximal einen Monat, jedoch niemals länger als die ursprüngliche Lieferzeit. Preiserhöhungen innerhalb dieser Frist dürfen nicht weitergegeben werden.
  2. Wird die Nachfrist oder die vereinbarte Lieferzeit überschritten, kann der Kunde den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen kündigen und / oder Schadenersatz verlangen.
  3. Bei Überschreitung der zu erwartenden oder vereinbarten Lieferzeit haftet der Unternehmer nicht für Folgeschäden im Falle einer Vereinbarung mit einem Geschäftskunden.
  4. Bei einer Vereinbarung mit einem Verbraucher hat der Gewerbetreibende einen Schaden zu erstatten, der im Zusammenhang mit dem Selbstbehalt steht und der ihm auch im Hinblick auf die Art der Haftung und die Art des Schadens zuzurechnen ist.
  5. Wurde vereinbart, dass der Unternehmer nach Benachrichtigung des Verbrauchers bestellt (Bestellung auf Abruf), beginnt die vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferzeit mit dem Abrufdatum. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Anruf innerhalb von neun Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Anruf, wird der Unternehmer den Kunden schriftlich daran erinnern und ihm maximal drei Monate Zeit geben, um ihn anzurufen. Nach dieser Frist gilt der Vertrag als gekündigt und Artikel 12 gilt.

ARTIKEL 7 – Rechte und Pflichten des Unternehmers

  1. Der Unternehmer liefert die Produkte gut, ordnungsgemäß und wie versprochen im Vertrag. Die Arbeit wird gut, ordnungsgemäß und wie versprochen ausgeführt.
  2. Der Unternehmer hält sich bei der Lieferung und Ausführung von Arbeiten an die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Unternehmer informiert den Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss darüber, dass der Kunde die Eignung des Ortes sicherstellt, an dem die Arbeiten ausgeführt werden müssen, wie z. B. dass die Bau- und / oder Installationsvorschriften eingehalten wurden. Wenn der Unternehmer (rechtzeitig) nicht darauf hinweist, muss er den direkten Schaden und die Kosten, die dem Verbraucher entstanden sind, ersetzen und trägt gegebenenfalls seinen eigenen Schaden.
  4. Der Unternehmer informiert auch den Käufer:
  • Ungenauigkeiten bei der Aufgabe oder den zugewiesenen Arbeiten, z. B. Arbeiten auf einer fehlerhaften Oberfläche;
  • die mangelhafte oder ungeeignete Beschaffenheit bestimmter vom Verbraucher zur Verfügung gestellter Gegenstände wie Materialien oder Hilfsmittel; Dies gilt nur, wenn der Unternehmer dies weiß oder vernünftigerweise wissen sollte. Tut der Unternehmer dies nicht, haftet er für den Schaden, es sei denn, der Schaden ist ihm nicht zuzurechnen.
  1. Der Unternehmer stellt, sofern er vom Käufer informiert wurde (siehe Artikel 8 Absatz 5), die Informationen zur Verfügung, die von ihm zu erwarten sind, sofern sein Fachwissen hinsichtlich der Notwendigkeit der Verwendung spezieller Hilfsmittel wie eines Aufzugs oder eines Krans erweitert wird. Die Parteien sind sich einig, auf wessen Rechnung und Risiko die Verwendung der speziellen Hilfsmittel erfolgt.
  2. Der Unternehmer setzt die Arbeit nach dem Start regelmäßig fort.
  3. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass die Arbeit von Personen ausgeführt wird, die Experten für diese Arbeit sind.
  4. Verzögert sich die Arbeit aufgrund von Umständen, die auf Gefahr des Verbrauchers liegen, so verlängert sich die Lieferfrist.

ARTIKEL 8 – Rechte und Pflichten des Käufers

  1. Der Kunde stellt sicher, dass der Unternehmer die Produkte liefern und die Arbeit ausführen kann.
  2. Der Käufer trägt das Risiko eines Schadens durch:
  • Ungenauigkeiten in der zugewiesenen Arbeit;
  • Mängel an dem beweglichen oder unbeweglichen Vermögen, an dem die Arbeiten ausgeführt werden;
  • Mängel an vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien oder Hilfsmitteln. Der Unternehmer informiert den Kunden jedoch über die in Artikel 7 Absatz 4 genannten Angelegenheiten.
  1. Der Käufer informiert den Unternehmer über besondere Umstände, die zum Beispiel den Einsatz eines Lifts oder eines Krans erforderlich machen. Die Parteien sind sich einig, wer die Kosten und das Risiko der Verwendung der speziellen Hilfsmittel trägt. Wenn der Kunde diese Angaben nicht gemacht hat, gehen die Kosten für die Verwendung von Spezialwerkzeugen zu seinen Lasten.
  2. Der Kunde achtet darauf, dass Arbeiten und / oder Lieferungen Dritter rechtzeitig und ordnungsgemäß ausgeführt werden, damit die Ausführung der Arbeiten nicht verzögert wird. Kommt es dennoch zu einer Verzögerung, wird der Käufer den Unternehmer rechtzeitig benachrichtigen.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass in dem Raum, in dem die Arbeiten stattfinden oder stattgefunden haben, keine anderen Arbeiten ausgeführt werden, die die Arbeit des Unternehmers schädigen könnten.
  4. Der Besteller achtet darauf, dass der Lieferort gut erreichbar und pünktlich zur Verfügung steht und alles getan wird, um eine reibungslose Lieferung zu ermöglichen.
  5. Verzögert sich der Beginn oder Fortschritt der Arbeiten durch die in diesem Artikel genannten Umstände, so hat der Kunde den dem Unternehmer daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern diese Umstände dem Kunden zuzurechnen sind.
  6. Der Käufer kümmert sich sorgfältig um die Gegenstände, Materialien und Werkzeuge des Unternehmers, die sich am Arbeitsort befinden. Der Käufer, der gegen den ausdrücklichen Rat des Unternehmers vom Unternehmer noch bestimmte Tätigkeiten ausführen lassen will, haftet selbst für den daraus entstehenden Schaden.
  7. Der Kunde kann den Unternehmer nicht zur Ausführung von Arbeiten verpflichten, die den Arbo-Bestimmungen zuwiderlaufen.

ARTIKEL 9 – Lagerung von Produkten

  1. Werden die Produkte zum vereinbarten Liefertermin angeboten, aber nicht angenommen, es sei denn, die Produkte sind mangelhaft, wird der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist eine zweite Lieferung ausführen. Der Unternehmer kann nach Ablehnung oder nach einer zweiten Lieferung Lagerkosten und darüber hinaus nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen.
  2. Wird auch die zweite Lieferung nicht angenommen, kann der Unternehmer:
  3. die Erfüllung des Vertrages verlangen und Lagerkosten sowie weiter nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen;
  4. Lagern Sie die Produkte für den Käufer weitere 30 Tage mit Berechnung der Lagerkosten.

Wurden die zu liefernden Produkte nach dem in a oder b genannten Sachverhalt vom Kunden noch nicht gekauft, kann der Unternehmer den Vertrag gemäß der Regelung in Artikel 12 als storniert betrachten. Zusätzlich zu den Stornokosten kann der Unternehmer die Lagerkosten für 30 Tage in Rechnung stellen.

  1. Wenn die Produkte vom Käufer bezahlt wurden, wird der Unternehmer die Produkte für maximal 3 Monate unter Berechnung angemessener interner oder externer Lagerkosten lagern. Der Unternehmer berücksichtigt den Verkaufswert der Produkte und die Dauer der Lagerzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Wenn der Käufer nach Ablauf von 3 Monaten immer noch nicht ablehnt, gilt der Vertrag als gekündigt und der Unternehmer kann zusätzlich zu der in Artikel 12 genannten Stornierungsentschädigung angemessen angefallene interne oder externe Lagerkosten in Rechnung stellen. Er hat den Käufer schriftlich darüber zu informieren, dass er dies beabsichtigt. 5.

Das Risiko von Feuer und Schäden während der Lagerung wird durch eine Versicherung bei einem Verbraucherkauf auf seine Kosten gedeckt.

ARTIKEL 10 – Transport und Beschädigung bei Lieferung

  1. Der Transport der Produkte ist im Preis inbegriffen, außer bei Mitnahme-Artikeln oder wenn etwas anderes vereinbart wurde. Das Risiko von Transportschäden und -verlusten trägt der Unternehmer. Wenn die Produkte von einem professionellen Spediteur geliefert werden, schließt der Unternehmer eine gute Versicherung ab.
  2. Wird bei der Lieferung ein Schaden festgestellt, muss der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Wenn bei der Lieferung keine Möglichkeit besteht, einen Schaden festzustellen, wird der Kunde dies auf dem Zustellnachweis vermerken. Es ist ratsam, dem Unternehmer sichtbare Schäden spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen zu melden.
  3. Wenn der Kunde den Transport selbst organisiert, muss er nach der Lieferung, jedoch vor dem Transport, so viel wie möglich prüfen, ob die Produkte unbeschädigt und vollständig sind.

ARTIKEL 11 – Die Zahlung

Kaufen und verkaufen

  1. Die allgemeine Zahlungsbedingung ist die Zahlung bei Lieferung (Bar- oder Debitkartenzahlung), auch wenn der Auftrag Arbeiten umfasst. Der Kunde kann auch sicherstellen, dass der Lieferbetrag bereits dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben wurde.
  2. Vereinbaren Sie eine andere Zahlungsbedingung, aber es ist gesetzlich verboten, einem Verbraucher als Zahlungsbedingung nur eine Vorauszahlung auf den (verbleibenden) Kaufpreis anzubieten.
  3. Der Unternehmer, der in Teilen liefert, kann für jede Teillieferung die Zahlung des gelieferten Teils verlangen. Der Käufer erhält für jede Teillieferung eine Teilrechnung.

Annahme der Arbeit

  1. Bei ausschließlich auftraggebenden Arbeiten vereinbaren die Parteien schriftlich, dass die Zahlung in Teilbeträgen erfolgt, die dem Fortschritt der Arbeiten und der Lieferung von Material entsprechen. Die maximalen Anzahlungsprozentsätze werden berücksichtigt (siehe Artikel 5, Absatz 2). Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
  • 25% bei Auftragserteilung
  • 35% resp. 45%
  • sofort nach Lieferung 30% und
  • die restlichen 10% innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Der Käufer erhält hierfür immer eine Teilrechnung.

Rechnungen mit Zahlungszielen

  1. Die Zahlung einer Rechnung oder Teilrechnung erfolgt spätestens 14 Tage nach Zugang, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Verspätete Zahlung

  1. Zahlt der Käufer nicht pünktlich, gerät er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ohne Inverzugsetzung in Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sendet der Unternehmer jedoch eine Zahlungserinnerung, in der er den Kunden über seinen Verzug informiert. Der Unternehmer gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung zu zahlen und weist auf die Folgen hin, wenn er dies nicht tut.
  2. Nach dieser weiteren Frist kann der Unternehmer die Forderung ohne weitere Inverzugsetzung einziehen. Die damit verbundenen (Inkasso-) Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind auf den Höchstbetrag des nach den Vorschriften zulässigen Prozentsatzes der Hauptsumme begrenzt.
  3. Der Unternehmer kann den Verbrauchern gesetzliche Zinsen berechnen, wenn die Zahlung nach Ablauf von Absatz 6 noch nicht erfolgt ist. Die Zinsen können ab dem in Absatz 5 genannten Zeitraum bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden. Bei einem Geschäftskunden kann der Unternehmer nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist gesetzliche Verzugszinsen erheben. Zahlungsverpflichtung aussetzen
  4. Bei Beanstandungen kann der Kunde nur den Teil der Rechnung zurückhalten, der dem Inhalt und der Schwere der Beanstandung angemessen ist. Der Unternehmer darf diesen Teil seiner Rechnung bei berechtigten Beanstandungen nicht einziehen. Der andere Teil der Kauf- / Vertragssumme muss vom Kunden innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt werden.
  5. Ist eine Ratenzahlung nur bei Auftragserteilung vereinbart und setzt der Unternehmer die Arbeiten nicht fort, so kann der Käufer die Zahlung der Frist einstellen. Der Käufer muss Teilrechnungen bezahlen, die früher innerhalb der Zahlungsfrist versandt wurden.

ARTIKEL 12 – Die Stornierung

  1. Storniert der Kunde, schuldet er ihm Schadenersatz. Dies basiert auf Einkommensverlusten basierend auf Branchendurchschnitten. Die Vergütung setzt sich aus der Bruttogewinnmarge (fixe und variable Kosten, Gewinnzuschlag) abzüglich variabler Kosten wie Lieferkosten zusammen. Die Entschädigung beträgt 30% der Kauf- / Vertragssumme, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Dies sind 50%, wenn der Kunde storniert, obwohl er bereits darüber informiert wurde, dass die (Teil-) Lieferung erfolgen kann.
  2. Die in Absatz 1 genannten Prozentsätze sind festgesetzt, es sei denn, der Unternehmer kann nachweisen, dass sein Schaden größer ist, oder der Käufer kann nachweisen, dass der Schaden geringer ist.
  3. Die Stornierung erfolgt vorzugsweise schriftlich. Im Falle einer mündlichen Kündigung wird der Unternehmer dies schriftlich bestätigen.
  4. Der Verbraucher muss für einen außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossenen Vertrag oder für einen Fernabsatzvertrag keine Stornogebühr entrichten, wenn er für diese Verkaufsmethode das gesetzlich und in Artikel 20d festgelegte Widerrufsrecht ausübt.
  5. Im Falle einer unlauteren Geschäftspraxis im Sinne des Gesetzes über unlautere Geschäftspraktiken kann ein Verbraucher den Vertrag kostenlos kündigen. Dies ist der Fall, wenn der Verbraucher in die Irre geführt oder aggressiv angesprochen wurde, z. B. wenn der Verkäufer den Verbraucher bei Vertragsabschluss einem unangemessen hohen Druck ausgesetzt hat. Der Verbraucher muss nachweisen, dass dies der Fall ist.

ARTIKEL 13 – Zusätzliche Kosten, zusätzliche Arbeit und / oder weniger Arbeit

Kosten, die entstehen, weil der Käufer die Ausführung oder Weiterführung der Arbeiten nicht ermöglicht hat, trägt der Käufer. Mehr Arbeit und / oder weniger Arbeit werden fair erledigt. Unter Nebenarbeiten sind zu verstehen: alle Arbeiten und Lieferungen, die nicht im Vertrag enthalten sind und die vom Kunden verlangt werden. Weniger Arbeit bedeutet: der Teil der Vereinbarung, der nicht mit Zustimmung beider Parteien ausgeführt wird.

ARTIKEL 14 – Durchsetzbarkeit des Vertrags wegen höherer Gewalt

  1. Ist die Vertragserfüllung aus einem von einer Partei nicht zu vertretenden Grund vorübergehend unmöglich, so wird die andere Partei für diesen Zeitraum von ihren Verpflichtungen entbunden.
  2. Ist die Einhaltung des Vertrages für eine der Parteien aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund ganz oder teilweise dauerhaft unmöglich, werden beide Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um den Vertrag so weit wie möglich auszuführen. Die Parteien konsultieren diesbezüglich. Wenn die Parteien dies nicht lösen können, haben sie das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise gegen Zahlung der angemessenen und anfallenden Kosten an die andere Partei aufzulösen.

ARTIKEL 15 – Konformität und Garantie

  1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften aufweisen, die der Käufer im Rahmen des Vertrages bei bestimmungsgemäßer Verwendung (Konformität) erwarten darf. Dies gilt auch für die besondere Verwendung, wenn dies bei Vertragsschluss von den Parteien vereinbart wurde. Wenn diese Erwartung nicht erfüllt ist, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Auflösung und / oder Preisminderung.
  2. Der Unternehmer gewährt auf die gelieferten Produkte zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichten des Absatzes 1 eine 2-jährige Gewährleistung. Die Parteien können auch schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die 2-jährige Garantie gilt nicht für Mängel, die im Zusammenhang mit dem Kundengebrauch stehen und nicht dem Bestimmungsort entsprechen. Der Unternehmer macht das plausibel. Der Unternehmer trägt die Kosten für Reparaturen bzw. Ersatz, inkl. Fracht- und Gesprächsgebühren; Kann der Mangel ordnungsgemäß behoben werden, muss der Unternehmer das Produkt nicht ersetzen. Wenn der Käufer ins Ausland gezogen ist, werden Fracht- und Reisekosten basierend auf der ursprünglichen Lieferadresse erstattet.
  3. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde seinen Schaden so weit wie möglich zu verhindern oder zu begrenzen.
  4. Auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung nach Absatz 2 stehen dem Käufer nach wie vor gesetzliche Rechte zu (Absatz 1). Der Unternehmer kann sich dann nicht auf den Ablauf dieser Garantie berufen.
  5. Im Falle des Konkurses / Zahlungsaufschubs / der Umschuldung des Unternehmers kann sich der Käufer beim Liquidator / Verwalter als Gläubiger melden.
  6. Wenn der Hersteller der Produkte dem Unternehmer eine weitere Garantie gibt, gilt diese Garantie auch für den Käufer.
  7. Gewährleistungsbestimmungen gelten nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch, für die gelieferten Produkte oder für die ausgeführten Arbeiten oder für den besonderen Gebrauch, sofern dies vereinbart wurde.
  8. Der Kunde muss als guter Kunde auftreten. Dies bedeutet zum Beispiel, dass das Produkt ordnungsgemäß und angemessen gewartet und behandelt wird.
  9. Abweichungen in Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Garantie und / oder Schadensersatz einschränken oder ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen aus technischer Sicht nach den geltenden, üblichen Normen oder der gewerblichen Nutzung zulässig sind.
  10. Ausgenommen von der Garantie gemäß Absatz 2 sind: (Einweg-) Batterien, austauschbare Lichtquellen, Wohnaccessoires und normale Abnutzung

ARTIKEL 16 – Haftung

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen, die er nicht kannte oder kennen sollte, es sei denn, er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen oder wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Diese Ursachen können zum Beispiel sein:

  • das Auftreten von Quetschnähten und / oder Haarrissen infolge des allmählichen Feuchtigkeitsverlustes des Gebäudes nach Neubau oder Renovierung;
  • die Entwicklung von Verfärbungen, Schrumpfnähten und / oder Haarrissen aufgrund der direkten Einwirkung von Wärmequellen wie Sonne, Zentralheizungsrohren und Kaminen;
  • zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtigkeitsprozentsatz im relevanten Raum und in den umgebenden Räumen oder eine extreme Veränderung darin;

ARTIKEL 17 – Beanstandungen und Schäden

  1. Beschwerden über die Durchführung des Vertrages oder Schäden, die durch den Unternehmer am Eigentum des Kunden verursacht wurden, müssen dem Unternehmer vollständig und klar beschrieben werden. Dies sollte vorzugsweise schriftlich und auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen.
  2. Besteht keine Möglichkeit, Beanstandungen und Schäden an der gelieferten Ware oder am Liefergegenstand festzustellen und / oder zu melden, hat der Kunde Beanstandungen oder Schäden unverzüglich, vorzugsweise innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. . Wenn innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Benachrichtigung beim Unternehmer eingegangen ist, wird davon ausgegangen, dass die Produkte unbeschädigt geliefert wurden und / oder dass vom Unternehmer kein Schaden verursacht wurde.
  3. Im Schadensfall hat der Käufer dem Unternehmer Gelegenheit zu geben, den Schaden von oder für ihn zugunsten seiner Haftpflichtversicherung zu untersuchen und zu beurteilen. Der Käufer wirkt auch bei Reparaturen durch oder im Auftrag des Unternehmers mit.
  4. Beanstandungen, die erst nach Ablieferung zur Nutzung auftreten, werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung, möglichst schriftlich angezeigt.
  5. Wird die Reklamation nicht rechtzeitig eingereicht, kann dies dazu führen, dass der Käufer seine Rechte in diesem Bereich verliert.

ARTIKEL 18 – Fernabsatzverträge und außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossene Verträge

A – Die Vereinbarung

  1. Hat der Verbraucher das Angebot in elektronischer Form angenommen, bestätigt der Unternehmer den Zugang unverzüglich in elektronischer Form. Solange dies noch nicht geschehen ist, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen.
  2. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, ergreift der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Übermittlung von Daten sicherzustellen, und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, ergreift der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen.
  3. Der Unternehmer kann – soweit gesetzlich zulässig – prüfen, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Wenn dies einen guten Grund darstellt, nicht in den Vertrag einzutreten, kann der Unternehmer eine Bestellung begründen oder die Ablehnung beantragen oder Sonderkonditionen festlegen.
  4. Der Unternehmer wird die folgenden Informationen spätestens bei Lieferung des Produkts und / oder der Dienstleistung senden:
  5. die Besuchsadresse des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;
  6. die Bedingungen, unter denen und wie der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, oder eine klare Erklärung zum Ausschluss des Widerrufsrechts;
  7. Informationen über Garantien und bestehenden Service nach dem Kauf;
  8. den Preis des Produkts oder der Dienstleistung einschließlich Steuern, etwaiger Lieferkosten und der Zahlungsweise, Lieferung oder Durchführung des Vertrags;
  9. Wenn der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Muster-Widerrufsformular. Diese Informationen müssen für den Verbraucher gespeichert und zugänglich sein.

B – Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher kann eine Vereinbarung über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Unternehmer kann den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ohne ihn dazu zu verpflichten.
  2. Die in Absatz 1 genannte Widerrufsfrist beginnt am Tag, nachdem das Produkt beim oder auf Wunsch des Verbrauchers in seinem Namen eingegangen ist oder das Produkt erhalten hat, oder
  3. Wenn der Verbraucher mehrere Produkte in derselben Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem das letzte Produkt beim oder im Namen des Verbrauchers eingegangen ist. Der Unternehmer kann – wenn er den Verbraucher vor dem Bestellvorgang darüber klar informiert hat – eine Bestellung für mehrere Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen.
  4. Wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem die letzte Sendung / das letzte Teil beim Verbraucher oder in dessen Auftrag eingegangen ist.
  5. Die in Absatz 2 genannte Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Vertragsschluss. Verlängerte Widerrufsfrist für Produkte und Dienstleistungen bei Nichtinformation über das Widerrufsrecht:
  6. Hat der Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Widerrufsrecht oder zum Muster-Widerrufsformular nicht gemacht, endet die Widerrufsfrist 12 Monate nach Ablauf der in Absatz B genannten Widerrufsfrist.
  7. Sobald der Unternehmer die in Absatz 4 genannten Informationen noch zur Verfügung stellt, endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

C – Pflichten des Verbrauchers während der Widerrufsfrist

  1. Während der Widerrufsfrist behandelt der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig. Er wird das Produkt nur nach Bedarf auspacken oder verwenden, um Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts zu bestimmen. Verbraucher können das Produkt wie in einem Geschäft behandeln und untersuchen.
  2. Geht der Verbraucher weiter als in Ziffer C1 beschrieben, so haftet er für die Wertminderung der Ware.
  3. Der Verbraucher haftet nicht für Wertminderungen der Ware, wenn der Unternehmer ihm nicht vor oder bei Vertragsschluss die obligatorischen Auskünfte über das Widerrufsrecht erteilt hat.

D – Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und dessen Kosten

  1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er dies dem Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist über das Muster-Widerrufsformular oder auf andere eindeutige Weise mitteilen.
  2. Der Verbraucher gibt das Produkt so bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dieser Mitteilung zurück oder übergibt es dem Unternehmer (einem Vertreter des Unternehmers). Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher ist rechtzeitig zurückgekehrt, wenn er das Produkt vor Ablauf der Widerrufsfrist zurücksendet.
  3. Der Verbraucher sendet das Produkt mit dem gesamten gelieferten Zubehör so weit wie möglich in seinem Originalzustand und seiner Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurück.
  4. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher.
  5. Der Verbraucher trägt die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts im Fernabsatz, mit Ausnahme von: a) Wenn der Unternehmer nicht gemeldet hat, dass der Verbraucher diese Kosten tragen muss; oder b. wenn der Unternehmer angibt, die Kosten selbst zu tragen. Bei einer außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossenen Vereinbarung trägt der Unternehmer die Rücksendekosten des Produkts.
  6. Kündigt der Verbraucher, nachdem er zuvor ausdrücklich den Start der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beantragt hat, so zahlt der Verbraucher die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleistete Arbeit.
  7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen wie:
  8. Der Unternehmer hat dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt. oder
  9. Der Verbraucher hat den Start des Dienstes nicht ausdrücklich angefordert.
  10. Im Falle einer Kündigung werden alle Nebenabreden aufgelöst.

E – Pflichten des Unternehmers im Falle des Rücktritts

  1. Ermöglicht der Gewerbetreibende dem Verbraucher den elektronischen Widerruf, so sendet er unverzüglich nach Erhalt eine Empfangsbestätigung.
  2. Der Unternehmer erstattet alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der berechneten Versandkosten spätestens 14 Tage nach dem Tag des Widerrufs. Er kann mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt erhalten hat, es sei denn, der Unternehmer holt das Produkt selbst ab oder der Verbraucher weist nach, dass er das Produkt zurückgeschickt hat.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet der Unternehmer die gleiche Zahlungsmethode wie der Verbraucher, der die Erstattung vornimmt. Die Erstattung ist für den Verbraucher kostenfrei.
  4. Wenn sich der Verbraucher für eine teurere Versandart als die billigste Standardlieferung entschieden hat, muss der Unternehmer die Mehrkosten für die teurere Versandart nicht zurückzahlen.

F – Ausschluss des Widerrufsrechts

Der Unternehmer kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn er dies im Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses klar angegeben hat:

  1. Serviceverträge nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn:
  2. die Leistung hat mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers begonnen; und
  3. Der Verbraucher hat erklärt, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat.
  4. Produkte, die gemäß den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt wurden, nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt wurden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
  5. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rücksendung geeignet sind und bei denen das Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde.
  6. Produkte, die von Natur aus nach der Lieferung unwiderruflich mit anderen Produkten gemischt werden.

Artikel 19 – Die Streitbeilegung

  1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen können sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmer an das Housing Disputes Committee, Bordewijklaan 46, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag, gerichtet werden. Eine Beschwerde kann auf elektronischem Wege eingereicht werden über www.degeschillencommissie.nl.
  2. Eine Streitigkeit wird nur behandelt, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zuvor gemeldet hat.
  3. Der Verbraucher kann den Streit dem Unternehmer innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung seiner Beschwerde melden. Ist diese Frist wegen langer Reklamationsbearbeitungszeit bereits abgelaufen, so hat der Verbraucher weitere 3 Monate Zeit, nachdem klar geworden ist, dass die Parteien keine Zeit finden, spätestens jedoch 2 Jahre nach Meldung der Reklamation an den Unternehmer. Gegen die Überschreitung der Frist wird vor oder bei der ersten Einrede Einspruch erhoben.
  4. Wenn der Verbraucher ein Streitigkeit anmeldet beim Konfliktkommission ist der Unternehmer an dieser Wahl verbunden.  Möchte der Unternehmer selbst ein Streitigkeit bei die Konfliktkommission abhängig machen dann muß er das innerhalb von 5 Wochen der Verbraucher fragen ob er damit einverstanden ist.  Damit kündigt der Unternehmer an das er nach den 5 Wochen den Streitigkeit bei der Richter abhängig machen kann.
  5. Die Konfliktkommission macht die Entscheidung auf Basis von das Reglement.  Der Beschluß von die Konfliktkommission ist bindend. Der Streit kann auch aufgelöst werden mittels ein Sachverständige. Das Reglement wird auf Anfrage zugeschickt durch die Konfliktkommission und ist zu konsultieren auf www.degeschillencommissie.nl ( Suchbegriff ‘reglement geschillencommissie wonen’). Für die Behandelung eines Streites ist ein Betrag verschuldigt.  
  6. Ausschließlich der Richter oder die hieroben genannten Konfliktkommission ist befugt von Streiten Kenntnis zu nehmen. Dies darf auch via das Europese Platform Online Dispute Resolution (http://ec.europa.eu/odr), die werden verweisen nach die Konfliktkommission. 
  7. Außen die Niederlande wohnenden Verbraucher sorgen selbst, und für eigene Rechnung, dafür das mangelhafte Produkt bei die Konfliktkommission beurteilt werden kan durch ein Sachverständige. Wenn dies nicht möchlich ist, dann reicht eine Reportage aufgestellt von ein Sachverständige von ein durch das Hiematsland von der Verbraucher anerkennten Konfliktcommission, übersetzt in Holländisch oder Englisch von einen Dolmetscher. ARTIKEL 20 – Niederländisches Recht Alle Bestimmungen worauf diese Bedingungen von Anwendung sind, sind unterworfen an dem Niederländischen Recht. Wenn der Verbraucher wohnhaftig ist in ein anderen EU-Land dann die Niederlande und das Gesetz in diesem EU-Land weist weitergehende Rechte zu, dann wird der Unternehmer diesen Rechte anwenden.  

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